Imagefilme für Ärzte

Brennglas Blog

Video Marketing

Was ist erlaubt und was muss beachtet werden?

Imagefilme sind das wohl effizienteste Marketinginstrument für Arztpraxen und Klinken. Aber: Für die Produktion von Imagefilmen im Gesundheitssektor braucht es Fingerspitzengefühl und vor allem Kenntnisse der Rechtsgrundlage. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was einen guten Praxisfilm ausmacht und räumen mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf. Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen ärztlicher Werbung.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich zu Informationszwecken. Ziehen Sie bei rechtlichen Unklarheiten immer einen Rechtsanwalt zu Rate.


Darum brauchen Ärzte einen Imagefilm

Auch für Ärzte ist ein professioneller Webauftritt heutzutage quasi unumgänglich. Über die Webseite können sich Patienten informieren und sich für die passende Behandlung entscheiden. Darüber hinaus bietet ein Imagefilm Ärzten die Möglichkeit, ihren Behandlungsansatz, ihre Fachkompetenz und die Werte ihrer Praxis visuell und emotional zu vermitteln. Ein professionell produzierter Imagefilm kann nicht nur dazu beitragen, das Vertrauen potenzieller Patienten zu gewinnen, sondern auch den Ruf und die Sichtbarkeit der Praxis zu stärken. Durch bewegte Bilder und erzählende Elemente erreichen Ärzte eine persönliche Außendarstellung, die überzeugt.

Was macht einen guten Ärzte-Imagefilm aus?

Anders als bei Produkten oder klassischen Dienstleistungen ist ein Imagefilme für Ärzte und Heilberufe immer eine Gratwanderung: Der Film muss überzeugen, darf aber nicht zu werblich sein. Er muss sich zwar abheben, sollte aber nicht als “Hochglanz-” Werbespot daherkommen. Das oberste Ziel von Imagefilmen im Gesundheitswesen ist es Vertrauen zu schaffen! Ein professionelles Praxisvideo ist authentisch und hebt die besondere Kompetenz des Arztes hervor. Videoinhalte können die Atmosphäre und den Behandlungsansatz einer Praxis einfangen und einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Für die Praxis von Allgemeinärztin Marlen Schröder haben wir mit Patientenstimmen gearbeitet.

Aber: Dürfen Ärzte Werbung machen?

Kurz gesagt: Ja! Entgegen der landläufigen Meinung ist die Nutzung von Marketingmaßnahmen durch Ärzte nicht nur erlaubt, sondern mittlerweile sogar erwünscht. Werbung ist nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit der Ärzte entscheidend, sondern auch für die Patienten wichtig: Eine informative und wahrheitsgemäße Außendarstellung hilft den Patienten, ihr Recht auf freie Arzt- und Behandlungswahl auszuüben. Trotzdem müssen Ärzte aufpassen, denn vieles ist möglich, aber längst nicht alles erlaubt! Für die Akteure im Gesundheitswesen gelten besondere gesetzliche Regelungen, die auch den Inhalt von Imagefilmen betreffen.

Unser Tipp

Sie müssen für die Aufnahmen Ihrer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nicht auf professionelle Darsteller zurückgreifen. Sprechen Sie einfach langjährige Patienten an. Der Vorteil: Sie kennen einander und müssen gar nicht schauspielern – die ganze Szene wirkt direkt viel authentischer.

Werbung für Ärzte: Rechtliche Grundlage

Bis 2000 galt in Deutschland ein generelles Werbeverbot im ärztlichen Berufsrecht (MBO-Ä). Heute erlaubt §27 dieser Berufsordnung eine sachgerechte Werbung für Ärzte unter der Voraussetzung das Vertrauen und die Integrität des Arztberufes zu wahren. Deshalb verbietet die Regelung sogenannte “berufswidrige Werbung”, wozu zum Beispiel übermäßig anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung zählt. Genauere Bestimmungen finden sich im Heilmittelwerbegesetz (HGW): Hier wird vorrangig die Darstellung von Medikamenten, Behandlungsmethoden und Heilverfahren geregelt. Das “Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb” (UWG) schützt den fairen Wettbewerb in Deutschland und gilt wie für alle Marktteilnehmer auch für Ärzte und Kliniken.

Werbung für Ärzte: Das ist verboten!

Werbung hat das Ziel Aufmerksamkeit zu generieren, Interesse und Sympathie zu wecken und auch Ärzte dürfen dieses Ziel verfolgen! Für sie gilt dabei jedoch das Gebot der Sachlichkeit und Angemessenheit. Ausdrücklich verboten sind daher unter anderem:

  • die Nutzung von reißerischen bzw. marktschreierischen Mitteln, wodurch der sachliche Informationsgehalt in den Hintergrund tritt. Z. B. inhaltsleere und reklamehafte aussagen, wie “Wir sind die Nummer eins in der Zahnmedizin!”
  • jede Form von irreführenden Darstellungen z.B. unklare Formulierungen, die eine höhere Qualifikationen suggerieren oder Behauptungen über die Wirksamkeit bestimmter Behandlungsmethoden, die nicht erwiesen sind
  • die Verharmlosung von Nebenwirkungen oder Risiken von Verfahren oder Medikamenten
  • Vergleich mit der Konkurrenz
  • Werbemaßnahmen, die sich überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richtet

Werbung für Ärzte: Das ist erlaubt!

Nach umfassenden Reformen des HWGs und der ärztlichen Berufsordnungen ist heute ein breites Spektrum an modernen Werbemaßnahmen erlaubt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2009 ist Ärzten die Selbstdarstellung in Arztkleidung gestattet. Seit 2012 ist es sogar möglich, Testimonials wie Patientenstimmen in Imagefilmen einzusetzen, sofern Personen nicht “aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen”.

“ Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden mit Werbeaussagen, die nahelegen, dass die Gesundheit durch die Nichtverwendung des Arzneimittels beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte. ”
§ 11 Absatz 1 Satz 7 HWG

Selbst Vorher-Nachher-Vergleiche oder individuelle Krankengeschichten dürfen prinzipiell genutzt werden. Auch hierbei gilt: Die Darstellungen dürfen weder irreführende oder missbräuchliche Behauptungen enthalten, noch zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten. Die ärztliche Schweigepflicht ist natürlich immer zu wahren.

Fazit

Imagefilme im Gesundheitsbereich

Ein professioneller Imagefilm ist für Ärzte ein effektives und legales Marketingmittel, um Vertrauen zu schaffen und eine persönliche Ansprache von potentiellen Patienten zu erreichen. In Deutschland dürfen Ärzte und Arztpraxen Imagefilme als Werbemaßnahmen nutzen, solange sie die gesetzlichen Vorgaben der MBO-Ä, des HWG und des UWG, einhalten.

Ganz wichtig: Werbung in der Medizin sollte ethisch verantwortungsvoll gestaltet werden. Eine ausgewogene und sachliche Darstellung des Behandlungsangebots sowie eine transparente Kommunikation sind entscheidend, um das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und zu erhalten!

Giovanna Castronari

Mitgründerin Brennglas Film